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REACH/GHS KundeninformationREACH

Was ist das GHS?

Alle Chemikalien unterliegen vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Indem gefährliche Stoffeigenschaften identifziert und durch Gefahrensymbole gekennzeichnet werden, sollen Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor nachteiligen Auswirkungen geschützt werden.

Weltweit gibt es jedoch sehr unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es kann daher passieren, dass ein Stoff oder Stoffgemisch in einem Land als gefährlich eingestuft und behandelt wird und in einem anderen nicht. Dies führt nicht nur im Transport und im Handel zu Problemen, sondern auch bei den Verbrauchern und im Arbeitsschutz. Ziel des GHS ist es daher, erstmals ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. Überall wo dieses global harmonisierte System eingeführt wird, sei es in China, Indien, den USA oder in Europa, werden Chemikalien in Zukunft nach einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet. Was zum Beispiel giftig oder umweltgefährlich ist, trägt dann überall das gleiche Symbol.

Entstehung und Entwicklung

Auf dem Weltgipfel für Nachhaltigkeit 1992 in Rio de Janeiro wurde erstmals von den Staaten festgelegt, dass ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien unter der Leitung der UN geschaffen werden soll. Das konkrete Mandat ist in Kapitel 19 der Agenda 21 hinterlegt und lautet:

A globally harmonized hazard classiffication and compatible labelling system, including material safety data sheets and easily understandable symbols, should   be available, if feasible, by the year 2000” [UNCED Agenda 21, Chapter 19]


Das „Globally Harmonised System” (GHS) wurde 2003 in Form des „Purple Book” erstmals vorgelegt und wird seitdem alle zwei Jahre aktualisiert. Das GHS auf UN-Ebene ist jedoch nicht unmittelbar rechtswirksam, sondern wird erst durch die Umsetzung (Implementierung) in den einzelnen Staaten oder Staatengemeinschaften verbindlich. Über das „Purple Book” erhalten Sie weitere Informationen zu seiner Entstehung, seinem Aufbau und seiner Anwendung.

GHS-Implementierung in der EU

Am 20.01.2009 ist die europäische GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, genannt CLP-Verordnung (Classi@cation, Labelling and Packaging), in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wurde europaweit ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die EG-Richtlinien 67/548/EWG (Sto-richtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie), die rechtliche Basis für das bisher gültige Einstufungs- und Kennzeichnungssystem, werden zum 1. Juni 2015 aufgehoben. Für die Umstellung auf die neue Regelung sind lange Übergangsfristen vorgesehen. So ist das EU GHS für Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 verbindlich anzuwenden, für Gemische ab dem 1. Juni 2015.

GHS-Implementierung in der EUIm Gegensatz zu den Richtlinien 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG, die jeweils in nationales Recht umzusetzen waren, entfaltet die Verordnung 1272/2008 wie die REACH-Verordnung (1907/2006) in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung. Bis Ende der Übergangsfristen ist daher ein Inverkehrbringen entweder mit der „alten” EU - oder mit der neuen GHS Kennzeichnung möglich. Eine „Doppelkennzeichnung” mit beiden Kennzeichnungselementen ist jedoch zu keinem Zeitpunkt zulässig. Die in Anhang I der Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG) enthaltene Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter gefährlicher Stoffe wurde im Anhang VI, Tabelle 3.2 der neuen CLP-Verordnung aufgenommen, Tabelle 3.1 enthält ihre „Übersetzungen” nach GHS.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki.

Aufbau des GHS

Für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS werden nach wie vor die intrinsischen Eigenschaften der Stoffe und Gemische herangezogen. Auch die Gruppierung der Gefahren in physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren ist nicht neu. Das GHS beinhaltet die Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen in Form eines Textes. Zur Visualisierung von Gefahren gibt das GHS folgende standardisierte Piktogramme vor:

Die Art der Gefahr wird durch die Gefahrenklassen beschrieben. Diese sind in der Regel wiederum in Gefahrenkategorien unterteilt, welche Ausdruck der Stärke der Gefährlichkeit sind. Insgesamt umfasst das GHS 16 Klassen für physikalisch-chemische Gefahren, 10 Klassen für Gesundheitsgefahren und eine Klasse der Gefahren für die aquatische Umwelt. Das Ziel war die Schaffung eines einzigen, neuen Systems, welches folgende Eigenschaften in sich vereint:

  • es umfasst physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umweltgefahren
  • bietet eine einzige Gefahrenkommunikation für verschiedene Zielgruppen, wie Arbeiter, Verbraucher, Transport- und Erste Hilfe-Personal
  • behandelt Stoffe und Gemische in einem Regelwerk

Auszüge der Internetseite vom Bundesumweltamt

Die PROFI-STAR Wartungsprodukte GmbH hat sich zur vordringlichen Aufgabe gemacht, Menschen und Umwelt beim Umgang mit unseren Produkten zu schützen. Wir sind befürworter der REACH und GHS da diese Verordnungen auch eine Marktneutralität in einer immer globalisierteren Welt schaffen wird. Unser oberster Grundsatz zum Schutze des Anwenders und der Umwelt ist nunmehr seit 16 Jahren:

Es ist nicht schlimm eine genaue Gefahrstoffkennzeichnung auf dem Produkt zu haben, es ist schlimm sie nicht zu haben.


Wir sind stets bemüht, die neuesten Regelungen und Verordnungen so schnell wie möglich umzusetzen. Kennzeichnungen in GHS sind bereits umgesetzt, zur Umsetzung gehört auch die direkte Verfügbarkeit von aktuellen Sicherheitsdatenblättern. Diese sind von jedem und überall über unsere Internetseite  abrufbar. Somit gewährleisten wir, das jeder Kunde jederzeit Zugang zu den neuesten Daten seiner eingesetzten Produkte hat.

 

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